Apr 022018
 

1948, vor genau 70 Jahren beschloss die Hamburger Bürgerschaft die Gründung einer ›Akademie für Gemeinwirtschaft‹. Träger waren der Hamburger Senat, die Konsumgenossenschaften und die Gewerkschaften. Die Akademie wurde der Universität Hamburg angegliedert, nicht eingegliedert: Sie war nicht dem Numerus Clausus unterworfen. Die Studienberechtigung konnte man durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erwerben. Wer nach zwei Jahren das intensive, streng geregelte Studium von erfolgreich mit einer guten Note und Empfehlung des professoralen Kollegiums abschloss, konnte an der Universität Hamburg weiterstudieren.

Die Akademie startete mit fünf festangestellten Professoren und 80 Studierenden – kaum Frauen. Sobald sie heirateten, beendeten sie ihr Studium; das war damals selbstverständlich. Ein Internat in Barmbek nahm in den ersten beiden Jahren sechzig Studenten auf, die nicht aus Hamburg kamen. Die Unterstützung durch Stipendien lief schleppend. Mehr als ein Drittel der Studierenden verließen in den ersten Jahren die Akademie, weil sie nicht über finanzielle Ressourcen verfügten. Neben dem Studium von 32 Wochenstunden, Hausarbeiten und Lesepensum, Empirischen Praktika etc. war ein Zuverdienst nicht möglich.

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