Nov 182022
 

Im Sommer wurde von den Uni-Gremien beschlossen, den Schwerpunkt Rechtswissenschaft im Bachelor Sozialökonomie sowie alle Kurse des Arbeitsrechts in Zukunft nicht mehr vorzusehen. Hintergrund ist, dass die Professur für Arbeitsrecht nach aktuellen Planungen nach dem Ruhestand der jetzigen Stelleninhaberin im Winter 2023 nicht wiederbesetzt werden soll. Dann hätte das Fachgebiet Rechtswissenschaft an der Sozialökonomie nur noch zwei verbliebene Professuren und einige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohne die wegfallende Professur das Arbeitsrecht nicht mehr abdecken könnten.

Fachbereichsrat und Fakultätsrat haben sich mit deutlichen Stellungnahmen für die sofortige Wiederbesetzung ausgesprochen. Der studentische Fachschaftsrat Sozialökonomie (FSR) hat eine Kampagne gestartet, um die Bedeutung arbeitnehmerorientierter Arbeitsrechtswissenschaft für sozialökonomische Bildung und Wissenschaft zu bekräftigen, dafür Öffentlichkeit zu schaffen und gegenüber Hochschulpräsidium und Wissenschaftsbehörde für eine Erhöhung der Finanzierung einzutreten. Hintergründe, Beschlüsse und eine Statement-Kampagne findet ihr beim FSR unter: www.fsr-sozialoekonomie.de/rechtsschwerpunkt

Wir rufen alle Mitglieder der GdFF dazu auf, sich an dieser Kampagne zu beteiligen, ein Statement zur Bedeutung des Arbeitsrechts beizusteuern und sich an die politisch Verantwortlichen zu wenden! Das Arbeitsrecht war stets wichtiger Bestandteil der HWP/FB Sozialökonomie.[1]
Hilfreich in der Auseinandersetzung wäre, wenn Sie in Ihren Organisationen für Statements wirken könnten. Gern können Sie uns dazu unter vorstand@gdff.de oder postalisch kontaktieren. Als GdFF werden wir gemeinsam mit dem Fachschaftsrat im November eine Veranstaltung mit u.a. Karl-Jürgen Bieback zur Arbeitsrechtswissenschaft an der HWP und der heutigen Bedeutung gewerkschaftlicher Arbeitsrechtswissenschaft für die Kämpfe um gute Arbeit organisieren. Dazu sind Sie natürlich alle herzlich eingeladen, sich mit Ihren Erfahrungen einzubringen!

Ein guter Zwischenerfolg ist ein Beschluss des Landesparteitages der SPD Hamburg am 5. November 2022, der im Zusammenwirken aus einem GdFF-Mitglied, der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der SPD HH, weiteren SPD-Mitgliedern und dem FSR Sozialökonomie auf den Weg gebracht werden konnte. Hier findet Ihr die Einbringungen und Beschlussfassung des Antrages als Video:


[1] So heißt es bspw. im HWP-Forschungsbericht von 1983-85, S.10f.: „Traditioneller Schwerpunkt der Forschung an der Hochschule für Wirtschaft und Politik sind Probleme der Arbeitnehmer. Über dreißig Einzelprojekte setzen sich mit Fragen auseinander, die unmittelbar Interessen der Arbeitnehmer und /oder deren Organisation betreffen. So hat das Fachgebiet Rechtswissenschaften im Bereich Arbeitsrecht eine Reihe von Fragestellungen aufgearbeitet und die entsprechenden Publikationen vorgelegt, beispielsweise zu Problemen des Arbeitskampfrechts, Problemen des Rationalisierungsschutzes, über Fragen des arbeitsrechtlichen Status von Beamten bis zur Mitarbeit bei der Erstellung eines Kommentars zum Tarifvertragsgesetz. […] Arbeitnehmerorientierte Forschung wird an der Hochschule nicht ‚über‘ Arbeitnehmer betrieben, sondern meistens in Kooperation mit den Interessenorganisationen der Arbeitnehmer zur Lösung von Problemen bzw. zur Erarbeitung von Argumenten in der politischen Auseinandersetzung.

 Posted by at 19:25

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